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   OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - I-3 Wx 225/03   

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https://dejure.org/2003,3432
OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - I-3 Wx 225/03 (https://dejure.org/2003,3432)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.10.2003 - I-3 Wx 225/03 (https://dejure.org/2003,3432)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - I-3 Wx 225/03 (https://dejure.org/2003,3432)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung; Berücksichtigung des Verhältnisses des Gebrauchs für die Lastentragung; Zulässigkeit der Übertragung von Gemeinschaftsaufgaben auf die einzelnen Wohnungseigentümer; Pflicht zur Gebrauchserfassung der ...

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 21 Abs. 5; ; HeizkostenV § 2; ; HeizkostenV § 3; ; HeizkostenV § 4

  • rewis.io
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentümern dürfen keine Arbeiten durch Beschluss aufgebürdet werden / Heizkostenverordnung gilt auch in Wohnungseigentümergemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Heranziehung zu tätiger Mithilfe?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 554
  • FGPrax 2004, 102 (Ls.)
  • FGPrax 2004, 11
  • ZMR 2004, 694
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 05.02.1980 - 15 W 277/79

    Ungültigerklärung eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 3 Wx 225/03
    Während die Verpflichtung der einzelnen Wohnungseigentümer zur Erbringung von Eigenleistungen in beträchtlichem Umfang bzw. zur Kostentragung hierfür im allgemeinen für unzulässig gehalten wird (vgl. OLG Hamm OLGZ 1980, 261; BayObLG WE 1986, 82; KG WE 1994, 213, 214; Weitnauer, WEG 8. Auflage, Rn. 18 zu § 16 WEG; Bärmann/Pick/Merle, WEG 9. Auflage, Rn. 111 zu § 21), wird es meist für zulässig erachtet, Reinigungsarbeiten in beschränktem Umfang - wie z.B. das Reinigen des Treppenhauses -, die in vergleichbaren Miethäusern ebenfalls in der Regel von Mietern erledigt werden, den Wohnungseigentümern auch durch Mehrheitsbeschluss zu übertragen, denn eine solche Regelung stelle sich als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung dar (vgl. BayOLG WE 1992, 292).
  • OLG München, 11.09.2007 - 32 Wx 118/07

    Verbrauchserfassung der Heizkosten in Eigentumswohnanlage mit zwei Wohnungen bei

    § 2 dieser Verordnung findet insoweit keine Anwendung (im Anschluss an OLG Düsseldorf FGPrax 2004, 11 f.).

    Soweit in der Rechtsliteratur (vgl. Pfeifer: Die neue Heizkostenverordnung Anm. 5b zu § 2) teilweise die Auffassung vertreten wird, die Bestimmung des § 2 der Heizkostenverordnung sei großzügig auszulegen, so dass sie auch auf die Fälle anzuwenden sei, in denen die Wohnungen eines Zweifamilienhauses verschiedenen Wohnungseigentümern gehören und von denen beide entweder von den Eigentümern selbst bewohnt werden oder eine oder beide Wohnungen vermietet sind, vermag dieser Ansicht der Senat mit dem Oberlandesgericht Düsseldorf (FG-Prax 2004, 11 f.) nicht zu folgen.

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 198/04

    Ausgleich des Wohnvorteils für das weitere Bewohnen der im Miteigentum stehenden

    Eine abweichende rechtsgeschäftliche Vereinbarung wäre gemäß § 2 HeizkostVO nichtig (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2004, 694; OLG Hamm ZMR 1986, 436).
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